FDP nimmt sich der Aufsicht von 34f-Vermittlern an
Im gemeinsamen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist festgehalten worden, dass Finanzanlagenvermittler, die mit Erlaubnis nach §34f der Gewerbeordnung tätig sind, künftig unter die Finanzaufsicht der BaFin gestellt werden sollen. Bisher waren dafür die Industrie- und Handelskammern oder Gewerbeämter zuständig. Etliche Maklerverbände hatten sich bereits kritisch zu dem Vorhaben geäußert (AssCompact berichtete).
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