Betriebsrente: Doppelte Sozialbeiträge auf den Prüfstand!
Wer mit einer Direktversicherung über den Arbeitgeber betriebliche Altersversorgung (bAV) genutzt hat, muss u.U. Sozialversicherungsbeiträge abführen. Die Regelung galt rückwirkend auch für Altverträge und sorgt für Unmut und Frustration bei den Betroffenen. Nun soll die Regel auf den Prüfstand, fordern Unionspolitiker.
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