IHK –Beitragseintreibung schlimmer als GEZ
Zumindest die IHK Berlin – als Vertreter der Wirtschaft – hat keine Probleme damit, für ihren eigenen Beitragseinzug Konten von Firmen zu sperren und Betriebe damit in unangemessene Schwierigkeiten zu bringen.
"Zwangsmitgliedschaft" IHK
Wie heißt es auf der Website der IHK-Berlin so schön? „Eine IHK muss demnach das Interesse aller zu ihr gehörenden Unternehmen im Blick behalten und vor diesem Hintergrund die Wirtschaft ihrer Region insgesamt fördern.“ Wer der IHK angehören möchte oder nicht, entscheidet zunächst die IHK selbst. Unzählige Versuche, dieser „Zwangsmitgliedschaft“ zu entkommen, scheiterten bisher.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 bestätigt, dass IHK-Mitgliedsbeiträge entrichtet werden müssen.
Welche Vorteile die einzelnen Mitgliedsunternehmen aus dieser „Zwangsmitgliedschaft“ ziehen, muss jedes Unternehmen für sich selbst entscheiden. Sicher freuen sich auch einige Unternehmen über die monatliche „Zwangszustellung“ der Hauszeitschrift. Für viele andere Mitglieder (die diese Zwangsmitgliedschaft eigentlich nicht wünschen) handelt es sich nur um ein teures Zeitungsabonnement, das nicht kündbar ist. Egal, man muss die Zustellung dulden. Vielleicht könnte bei einem Verzicht der Mitgliedsbeitrag gesenkt werden?
Der Mitgliedsbeitrag ist der IHK aber so heilig, dass sie sich unangemessener Methoden für die Eintreibung bedient und damit noch eine Stellung vor der GEZ einnimmt. Mitgliedsbeiträge von unter 200,- Euro werden über Finanzämter mit Kontenpfändungen „eingetrieben“. Dass sie damit einen ganzen Betrieb „lahmlegen“ kann, ist dem „Interessenvertreter der Wirtschaft (IHK)“ dabei egal.
Die Frage der Angemessenheit darf man sich in diesem Zusammenhang auch nicht stellen.