Insolvenzverschleppung: Teldafax-Chefs verurteilt
Das Landgericht Bonn hat die beiden früheren Geschäftsführer des insolventen Billigstromanbieters Teldafax wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung zu Bewährungsstrafen von 16 Monaten beziehungsweise 11 Monaten verurteilt (Az. 29 KLs 1/14, nicht rechtskräftig). Beide müssen außerdem Sozialstunden ableisten, der eine 300, der andere 180.
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