Verfassungsbeschwerde gegen § 202d StGB: Journalisten ziehen wegen Datenhehlerei-Paragrafen nach Karlsruhe
Ein Bündnis von Bürgerrechtsorganisationen und Journalisten hat Verfassungsbeschwerde gegen den § 202d StGB eingelegt. Der Paragraf stelle auch geleakte Daten unter Strafe, ohne für ausreichenden Schutz der Presse zu sorgen, so die Begründung.
Weiterlesen auf: Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Legal Tribune ONLINE