Fiskus hilft Arbeitgebern bei sanierungsbedürftigen Pensionskassen
Aufgrund der Situation an den weltweiten Finanzmärkten, also der Niedrigzinsphase, kommt es in letzter Zeit häufiger zu höheren Zahlungen des Arbeitgebers z.B. an Pensionskassen oder anderen externen Einrichtungen, um die Finanzierung der Versorgungsanwartschaften und Verpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern sicherzustellen. Dabei stellt sich die Frage, wie diese Zahlungen bei Sanierungsfällen lohnsteuerlich zu behandeln sind. Darauf gibt eine Kurzinformation der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen, die der auf Bundesebene abgestimmten Verwaltungsauffassung entspricht, eine Antwort (OFD NRW, Kurzinformation LSt Nr. 04/2016 vom 02.12.2016).
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