Verbraucherzentrale Sachsen: Vorerst kein "Geld zurück" für viele Ab-in-den-Urlaub-Altkunden
Durch die Insolvenz der Ab-in-den-Urlaub Betriebsgesellschaft mbH aus Leipzig besteht nur noch wenig Hoffnung für viele Verbraucher, kurzfristig die versprochene Auszahlung ihres vor dem 01.09.2016 eingelösten Geld-zurück-Gutscheins zu erhalten. Deren schleppende Auszahlung war laut Verbraucherzentrale Sachsen in den letzten Monaten immer wieder von Kunden kritisiert worden. Teilweise hätten die Forderungen sogar gerichtlich durchgesetzt werden müssen. Das Unister-Unternehmen hatte am ersten Septembertag 2016 Insolvenz angemeldet. Weiterlesen
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