§34i: Knapp 1.400 Vermittler von Wohnimmobilienkrediten registriert
Immobiliendarlehensvermittler: Mit dem Paragrafen 34i GewO ist seit dem Frühjahr diesen Jahres das Berufsbild des Vermittlers klarer definiert. Wer sich nun in der Vermittlung von Wohnimmobilienkrediten hervortut, der kann seit dem siebten Mai 2016 eine entsprechende Vermittler-Erlaubnis beantragen. ... weiterlesen
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