Immobiliardarlehnsvermittlung nach § 34i GewO: Schleppende Umsetzung verzögert Sachkundenachweis
Der Gesetzgeber beweist immer wieder, wie wenig Verständnis er von der Selbstständigkeit hat. Insbesondere, wenn es sich nicht um multinationale Konzerne handelt, deren Finanzpolster groß genug ist, Verzögerungen aufgrund nicht vorhandener gesetzlicher Grundlagen zu überstehen. Der aktuelle Sachkundenachweis für Immobiliardarlehnsvermittler ist hier wieder mal ein gutes Beispiel...
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