ImmVermV verabschiedet: Berater können ab sofort 34i-Erlaubnis beantragen
Nun ist es offiziell: Der Bundesrat hat die Verordnung über Immobiliardarlehens-Vermittlung (ImmVermV) verabschiedet. Ab sofort können Anlagevermittler, die auch Immobilienkredite vermitteln wollen, die Erlaubnis nach Paragraf 34i beantragen.
Weiterlesen auf: Das Investment Fonds & Friends Verlagsgesellschaft mbH