Eilt +++ Merkel erlaubt Ermittlungen nach "Majestätsbeleidigungs-Paragraf"
Die Bundesregierung erlaubt im Fall Böhmermann Ermittlungen nach § 103 des Strafgesetzbuches, dem sogenannten "Majestätsbeleidigungs-Paragrafen". Das sagte Merkel am Freitagmittag. Die dts Nachrichtenagentur …
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