AfW begrüßt WIKR-Anpassung: „Das war weltfremd“
Der AfW begrüßt, dass die Bundesregierung die Anforderung an Immobiliardarlehensvermittler für das Erreichen der Alte-Hasen-Regelung an die übliche Verwaltungspraxis angepasst hat. „Die zwischenzeitliche Anforderung, neben der Darlehensvermittlung auch seit 2011 die Genehmigung zur Immobilienvermittlung nachweisen zu können, war weltfremd“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Wir begrüßen es als AfW daher sehr, dass zukünftige Immobiliardarlehensvermittler nun nur noch die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1, Satz 1 Nr. 2 nachweisen müssen, um evtl. Alter-Hase zu sein.“
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