Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR): „Viele offene Fragen für Makler“
Immobiliardarlehensvermittler benötigen aufgrund der Umsetzung der WIKR ab dem 21.03.2016 nicht nur die Erlaubnis als Darlehensvermittler nach §34c GewO, sondern zusätzlich die Erlaubnis als Immobilienmakler. Für den Nachweis der Sachkunde müssen Baufinanzierungsmakler eine für die Darlehensvermittlung relevante Berufsqualifikation aufweisen, wie etwa Immobilienkauffrau/-mann oder Bankkauffrau/-mann.
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