Streit um Regeländerung bei Betriebsrenten
Der Rechtsausschuss hat sich erneut mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Bt-Drs.: 18/5922 – abrufbar unter www.bundestag.de ) befasst und Sachverständige angehört. Neben dem eigentlichen Gesetzesinhalt, wird auch eine Änderung angestrebt, die mit dem eigentlichen Gegenstand des Gesetzes nichts zu tun hat. Wegen der anhaltenden Niedrigzinsen soll die Vorschrift zu Rückstellungen, die Unternehmen für Betriebsrenten bilden müssen, geändert werden.
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