Geplante Neuregelung bei Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen
Die Bundesregierung plant eine Änderung des Rechnungszinses, der als Grundlage für die Berechnung der Pensionsverpflichtungen anzusetzen ist. Am 27. Januar hat das Bundeskabinett einen Formulierungsvorschlag für eine Anpassung der handelsrechtlichen Abzinsung von Pensionsrückstellungen beschlossen.
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