vzbv mahnt Datenschutzerklärung von Google erneut ab
Erneut hat der vzbv zwei Klauseln in der Datenschutzerklärung von Google abgemahnt. Es geht um die Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten. Zwei Nutzungsbedingungen enthielten Formulierungen, die die Rechte der Verbraucher nach Ansicht des vzbv unzulässig einschränkten.
Weiterlesen auf: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. - vzbv