PSVaG erhöht Beitragssatz
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat seinen Beitragssatz für das Jahr 2015 auf 2,4‰ (Vorjahr 1,3‰) festgesetzt. Damit muss die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr einen höheren Beitrag für die Pensionssicherung insolventer Unternehmen aufbringen als im Vorjahr.
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