Kreditwirtschaft: Reform der Bausparkassen soll auf veränderten Rahmenbedingungen reagieren
Seit 1991 gelten im wesentlichen unveränderte gesetzliche Bestimmungen für die Tätigkeit von Bausparkassen. Seither hat sich die Kreditwirtschaft aber erheblich verändert. Nach einem Kabinettsentwurf wird die Geschäftstätigkeit der Bausparkassen neu geregelt und den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. Mehr zum Thema 'Bausparkasse'... Mehr zum Thema 'Gesetzentwurf'... Mehr zum Thema 'Berlin'...
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