§34i GewO: Diese Immobilienvermittler sind von der Sachkundeprüfung befreit
Am 21. März 2016 tritt in Deutschland der Paragraf 34 i Gewerbeordnung (GewO) in Kraft. Derzeit beschäftigt sich die Bundesregierung mit Einzelheiten des Gesetzes, das die EU-Wohnimmobilienkredit-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen soll. Welche Vermittler unter anderem ihre Sachkunde werden nachweisen müssen- und wer voraussichtlich von der Prüfung befreit wird.
Weiterlesen auf: Das Investment Fonds & Friends Verlagsgesellschaft mbH