Handy-Kündigung : Mobilfunkunternehmen dürfen die Erstattung von Restguthaben nicht unnötig erschweren
Mobilfunkunternehmen handeln rechtswidrig, wenn sie die Erstattung von Restguthaben von Prepaidkarten durch sachlich nicht gerechtfertigte Hindernisse erschweren. Die Erstattung darf nicht durch Einforderung überflüssiger Angaben zur Schnitzeljagd werden. Das wäre eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Auch die SIM-Karte muss der Kunde nicht zurücksenden. Mehr zum Thema 'Handy'... Mehr zum Thema 'Mobilfunk'... Mehr zum Thema 'Verbraucherschutz'...
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