Schadenabwicklung | Kleiner Vorschaden am Stoßfänger: Keine Wertverbesserung bei unfallbedingtem Austausch
Das ist ein Klassiker: Der Stoßfänger hat schon eine Schramme, die nicht beseitigt wurde und die auch nicht beseitigt worden wäre. Nun muss der Stoßfänger unfallbedingt erneuert werden. Der Versicherer wendet eine Wertverbesserung ein und nimmt einen Abzug vor. Doch das AG Darmstadt bremst ihn ein: Der Ersatz eines leicht vorgeschädigten Stoßfängers durch einen neuen begründet keine Wertverbesserung.
Weiterlesen auf: IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG