50 Jahre Verbraucherverbandsklage
Mit der Einführung der Verbandsklage für Verbraucherverbände am 31. Juli 1965 begann für Verbraucherinnen und Verbraucher ein neues Kapitel kollektiver Rechtsdurchsetzung. Verbraucherverbände erhielten das Recht, im kollektiven Interesse Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) mittels Unterlassungsklagen abzustellen.
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