Wie ein Jobverlust die Rente schmälert
(verpd) Jeder, der von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I erhält, bleibt auch während der Zeit der Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Allerdings werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nur von der Agentur für Arbeit übernommen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Doch selbst dann mindert sich durch die Arbeitslosigkeit die künftige Rentenhöhe.
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