Neues bei den Hinzuverdienstgrenzen für Hinterbliebene
(verpd) Wer eine gesetzliche Witwen- oder Witwerrente erhält, kann nur bis zu einem bestimmten Freibetrag etwas hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Diese Hinzuverdienstgrenze wird zum 1.7.2015 angehoben. Bezieher einer gesetzlichen Waisenrente haben ab dem genannten Zeitpunkt sogar überhaupt keine Abzüge mehr, egal wie viel sie hinzuverdienen.
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