Gabriele Hahn zum kollektiven Verbraucherschutz im Finanzsektor
Noch vor dem Sommer 2015 wird voraussichtlich ein Gesetz in Kraft treten, das der BaFin im kollektiven Verbraucherschutz weitreichende Kompetenzen gibt: das Kleinanlegerschutzgesetz. Durch Artikel 1 dieses Gesetzes soll der kollektive Verbraucherschutz nun als weiteres wichtiges Aufsichtsziel der BaFin gesetzlich verankert werden.
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