Bürokratieentlastungsgesetz | Noch mehr Unternehmen soll die Einnahmen-Überschussrechnung ermöglicht werden
Mit dem Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz will die Bundesregierung die Wirtschaft von Bürokratie entlasten. Im Fokus stehen dabei die Grenzbeträge für steuerliche und handelsrechtliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten. Diese sollen für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.15 beginnen, um 20 % angehoben werden (Bürokratieentlastungsgesetz, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 20.5.15, ).
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