Schuldner können mehr Geld für private Vorsorge schützen
Zum 01.07.2015 steigen die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag erhöht sich um 28,84 EUR auf 1.073,88 EUR. Haben Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen, erhöht sich auch dieser Betrag. Damit steigt der Spielraum für die private Vorsorge der Menschen, die am Rand des Existenzminimums leben.
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