Gerichtliche Entscheidung zum § 34f GewO: Keine Übergangsfristen für Alte Hasen
Am 31. Dezember 2014 lief für Berater nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung (GewO) die Übergangsfrist für den Sachkundenachweis ab. Doch galt diese Frist auch für Alte Hasen? Nein, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt. Wer seine Prüfberichte bis Ende vergangenen Jahres nicht vorgelegt hatte, kann es immer noch tun, erklärt Rechtsanwalt Norman Wirth.
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