Als Rentner im Ausland leben
(verpd) Wer als Rentner nicht nur im Ausland Urlaub machen, sondern für immer dort leben möchte, erhält nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) seine bisherige gesetzliche Alter- oder Hinterbliebenenrente in der Regel weiter. Allerdings nicht automatisch.
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