Bundesregierung plant mehr Schutz bei Verträgen im Internet
Verbraucher sollen vor Verträgen im Internet, die vordringlich darauf abzielen, personenbezogene Daten zu sammeln, wirksamer geschützt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen «Gesetzentwurf zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts» vorgelegt (BT-Drs.: 18/4631). Dazu sollen insbesondere der Anwendungsbeereich des UKlaG vergrößert und die Kündigung problematischer Verträge vereinfacht werden. Weiterlesen
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