Strengere Vorschriften ab 1 April: Kein Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV
Bald ist es vorbei mit Probe- und Überführungsfahrten ohne TÜV. Dann tritt die neue Kurzzeitkennzeichen-Regelung in Kraft, nach der nur noch Autos mit gültiger Plakette ein Fünf-Tage-Nummernschild bekommen.
Weiterlesen auf: Wirtschafts Woche