Selbstständige Notärzte im Visier der Rentenversicherung
Die Deutsche Rentenversicherung kann selbstständige Notärzte als scheinselbstständig einstufen, da es sich bei der Auslegung der Kriterien um eine Grauzone handelt. Dokumentation der Selbstständigkeit oder der Eintritt in eine Genossenschaft können für Notärzte hilfreich sein. weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de