Finanzanlagenvermittler endlich der BaFin unterstellen

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Finanzanlagenvermittler endlich der BaFin unterstellen

Mit Blick auf die heutige Beratung des Kleinanlegerschutzgesetzes im Bundesrat betonen der vzbv und die DK gemeinsam, dass der Anlegerschutz auf dem Grauen Kapitalmarkt dringend gestärkt werden muss. Zahlreiche Maßnahmen des nun vorliegenden Gesetzentwurfs gehen in die richtige Richtung. Doch kann aus Sicht der Verbraucher- wie der Kreditwirtschaftsverbände dieses Ziel tatsächlich nur dann erreicht werden, wenn auch alle Akteure des Grauen Kapitalmarktes uneingeschränkt der laufenden Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen. Einheitliche Aufsicht gefordert Der vzbv und die DK sprechen sich daher gemeinsam dafür aus, im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine einheitliche Aufsicht über Finanzanlagenvermittler bei der BaFin zu verankern. Der Bundesrat hat diese Forderung bereits mehrfach in anderem Kontext erhoben. Dies schließt mit ein, dass Finanzanlagenvermittler die gleichen umfassenden Anforderungen erfüllen müssen, die bereits für Banken und Sparkassen gelten – insbesondere die Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes WpHG.

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