Rente mit 63 - Zeiten des Mutterschutzes werden nicht anerkannt
Rente mit 63: Seit dem 01. Juli 2014 können Arbeitnehmer und freiwillig gesetzlich Versicherte mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie mindestens 45 Beitragsjahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Doch Zeiten des Mutterschutzes werden für die Rente mit 63 nicht berücksichtigt – anders als etwa die Wehrzeit. Ein Politiker sieht dadurch Frauen benachteiligt. weiterlesen
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