Arbeitgeberzuschuss: Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2015
Arbeitgeber zahlen pflichtversicherten Arbeitnehmern einen Beitragszuschuss zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Beitragszuschuss in der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt dieser die Hälfte der Beiträge. Anders verhält es sich in der Kranken- und Pflegeversicherung. Mehr zum Thema 'Beitragszuschuss'...Mehr zum Thema 'Arbeitnehmeranteil'...Mehr zum Thema 'Arbeitgeberanteil'...Mehr zum Thema 'Gesamtsozialversicherungsbeitrag'...
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