Bundesrat stimmt Verordnung gegen Missbrauch bei Verwendung von Kurzzeitkennzeichen nur bedingt zu
Der Bundesrat hat einer Verordnung der Bundesregierung zur Eindämmung des Missbrauchs von Kurzzeitkennzeichen nur mit Auflagen zugestimmt. Er kritisiert, dass durch den derzeit vorliegenden Verordnungstext – entgegen der bisherigen Regelung – auf die Identifizierung der Fahrzeuge außerhalb des eigentlichen Zulassungsverfahrens gänzlich verzichtet würde. Dies müsse im Hinblick auf das Ziel der Verordnung – Verhinderung von Missbrauch – korrigiert werden. Weiterlesen
Weiterlesen auf: beck-aktuell