Paragraph 34i - neue Anforderungen an Finanzierungsvermittler von Wohnimmobilien
Immobilienvermittler müssen sich auf neue Regulierungsvorschriften einstellen. Bis zum 21. März 2016 muss der deutsche Gesetzgeber die neue EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie („Mortgage Credit Directive“) in deutsches Recht umsetzen. Diese reguliert künftig die Kreditvermittlung für Wohnimmobilien. Bisher gilt in Deutschland Paragraf 34c der Gewerbeordnung (GewO). Dieser soll durch den neu geschaffenen Paragraf 34i in der Gewerbeordnung (GewO) ersetzt werden. Bis 2017 werde es jedoch eine weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de