Rabattgewährung durch Dritte: Arbeitnehmerrabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen kein Arbeitslohn
Werden Rabatte beim Abschluss von Versicherungsverträgen auch Mitarbeitern von Geschäftspartnern eingeräumt, sind sie nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs kein Arbeitslohn. Mehr zum Thema 'Lohnzahlung durch Dritte'...Mehr zum Thema 'Arbeitslohn'...
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