Rentenreform: Gesetzeslücke erlaubt Berufsausstieg mit 61
Das Gesetz zur Rente mit 63 ist nicht nur heftig umstritten, es enthält auch handwerkliche Fehler. Eine Lücke ermöglicht, bereits mit 61 Jahren aus dem Vollzeit-Berufsleben auszusteigen, ohne später Abschläge befürchten zu müssen.
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