Viele nutzen die staatliche Altersvorsorge-Förderung nicht
(verpd) Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat das Recht, über seinen Arbeitgeber einen Teil seines Lohnes oder Gehaltes in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) einzuzahlen. Zudem gibt es seit dem 1.1.2002 eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Form der Riester-Rente. Wer einen derartigen Vertrag hat, kommt in den Genuss staatlicher Förderungen und erhält zudem später eine Zusatzrente.
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