Bundesnetzagentur schaltet neun Rufnummern eines Callcenters wegen belästigender Massenanrufe ab
Die Bundesnetzagentur hat die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Wie sie am 10.04.2014 mitteilte, hätten mehr als 300 Verbraucher sich über Anrufe beklagt. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass Predictive Dialer eingesetzt wurden. Das Callcenter habe mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Die Anrufe stellten eine rechtswidrige Nummernnutzung dar, welche die Bundesnetzagentur zum Einschreiten nach § 67 Abs. 1 TKG berechtige. Danach kann sie bei der gesicherten Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung einer Rufnummer die Abschaltung gegenüber dem Netzbetreiber anordnen. Weiterlesen
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