Verwirkung des Ehegattenunterhalts: Schwere Verleumdungen können zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen
Dies gilt vor allem für den unberechtigten Vorwurf des sexuellen Missbrauchs. Wenn eine Ehefrau den geschiedenen Ehemann durch solch schwerwiegende Vorwürfe im Bekanntenkreis und in der Öffentlichkeit zu Unrecht diskreditiert, verliert sie ihren Anspruch auf Zahlung von Unterhalt. Mehr zum Thema 'Ehegattenunterhalt'...Mehr zum Thema 'Verwirkung'...Mehr zum Thema 'Unterhalt'...
Weiterlesen auf: Haufe