BaFin untersagt der Pay4 GmbH sowie deren Geschäftsführer Herrn Jens Leinert Dienstleistungen für die Bruma Service GmbH zu erbringen, soweit die Bruma Service GmbH das Finanztransfergeschäft betreibt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Pay4 GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main sowie deren Geschäftsführer Herrn Jens Leinert jeweils mit Verfügung vom 2. Dezember 2013 untersagt Dienstleistungen für die Bruma Service GmbH mit Sitz in der Schweiz zu erbringen, soweit diese das Finanztransfergeschäft dadurch betreibt, dass sie Forderungsbeträge für andere per Lastschrift über in Deutschland geführte Konten einzieht oder per Überweisung auf eigenen Konten in Deutschland entgegennimmt und die Beträge auftragsgemäß weiterleitet (s. Veröffentlichung vom gleichen Tage).
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