BaFin untersagt der Bruma Service GmbH das unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Bruma Service GmbH mit Verfügung vom 2. Dezember 2013 das weitere Betreiben des Finanztransfergeschäftes im Inland untersagt.
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