Schönheits-OP als Folge des PIP-Skandals: Krankenkasse trägt Kosten der Entfernung von PIP-Brustimplantaten
Krankenkassen müssen teilweise für die Folgen des PIP-Brustimplantat-Skandals einstehen, entschied das SG Berlin. Die Krankenkasse trägt die Kosten für die medizinisch notwendige Entfernung der minderwertigen Brustimplantate, nicht jedoch die neuen Implantate. Mehr zum Thema 'Schönheitsoperation'...Mehr zum Thema 'Krankenkasse'...Mehr zum Thema 'Krankenhausbehandlung'...
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