Altersversorgung der Beamten nicht mit gesetzlicher Altersrente vergleichbar
Die Beamtenversorgung ist nicht direkt mit der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft oder der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst vergleichbar. Bei der Beamtenversorgung ist die amtsangemessene Versorgung nach dem Alimentationsprinzip grundlegend. Dagegen spielt bei der gesetzlichen Rente, der Betriebsrente in der Privatwirtschaft und der Zusatzrente im öffentlichen Dienst die Beitrags- und Einkommensorientierung nach dem Äquivalenzprinzip eine entscheidende Rolle.
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