23. 10. 2013 - Klagen gegen …

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23. 10. 2013 - Klagen gegen Vorratsdatenspeicherung: ver.di unterstützt Kundenberater von Sparkassen und Banken

(ac) Etwa ein Jahr nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesparagraphen zum Anlegerschutz sind die notwendigen Vorarbeiten abgeschlossen. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat jetzt Klagen gegen das Melderegister für alle Beraterinnen und Berater sowie Vertriebsleiter von Sparkassen und Banken beim zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht. Ziel der Klagen ist eine Befassung des Bundesverfassungsgerichtes mit der Fragestellung.Mit dem Anlegerschutzgesetz wurde Ende 2012 eine Meldepflicht für Kundenberater und Vertriebsleiter von Sparkassen und Banken eingeführt. Auf Basis dieser Meldungen wird ein Register geführt, dass Hunderttausende von Namen umfasst und damit nach Auffassung von ver.di den Tatbestand einer grundgesetzwidrigen Vorratsdatenspeicherung darstellt. In der Diskussion um das Gesetz hatten die Koalitionsparteien und die Regierung erklärt, dass das Melderegister als Grundlage für ein Beschwerderegister dienen solle. Hierin werden alle Beschwerden von Kunden gegen ihren Berater bei der Bank gespeichert. Beschwerdehäufungen soll die Bankenaufsicht BaFin nachgehen. ver.di kritisiert, dass damit Beschwerden gespeichert werden, unabhängig davon, ob sie berechtigt sind oder nicht. Auch sogenannte „querulatorische Beschwerden“ werden erfasst und damit im Zweifel zur Grundlage für ein Verfahren gegen die Kundenberater, das bis hin zum Berufsverbot für die Betroffenen führen könne, so ver.di.ver.di kritisiert zudem, dass allein die Existenz eines amtlichen Melderegisters die Kundenberater von Sparkassen und Banken negativ gegenüber anderen Berufen darstelle und Bankberater somit unter einen Generalverdacht gestellt werden. Das werde ver.di nicht zulassen, betonte ein Sprecher.ver.di unterstützt konkret eine kleine Auswahl von Beraterinnen und Berater verschiedener Sparkassen und Banken bei ihrem Bemühen, sich aus dem Melderegister bei der BaFin streichen zu lassen. Die BaFin hatte entsprechende Anträge der Betroffenen mit Hinweis auf die Gesetzeslage abgelehnt.

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