Riester-Rente: Zugriff der Bürokraten
Die Zulagen, die der Staat für die Riester-Rente spendiert, nimmt er in vielen Fällen einige Jahre später wieder weg. Dabei verstößt er auch schon mal gegen die eigenen Vorschriften. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) darf die Zulagen bis zu vier Jahre rückwirkend stornieren, wenn der Riester-Sparer nicht förderberechtigt war oder wenn etwa die Kindergeldkasse die notwendigen Daten nicht übermittelt hat. Sie kassiert das Geld aber auch dann wieder ein, wenn sie es gar nicht dürfte. In einem internen Vermerk des Bundesfinanzministeriums heißt es: „Die zentrale Stelle fordert in bestimmten Fällen trotz Ablauf der Festsetzungsfrist Zulagen zurück und ‚zwingt‘ den Steuerpflichtigen, den Fehler der Verwaltung im Rahmen des Festsetzungsverfahrens zu korrigieren.“ Allein für das Jahr 2005 habe die ZfA in 84 410 Fällen die Zulage erst nach Ablauf der Frist „neu berechnet und damit teilweise zurückgefordert“, so das Bundesfinanzministerium. Wer das feststellt, kann innerhalb eines Jahres bei seinem Riester-Anbieter reklamieren. Dazu stellt er einen „Festsetzungsantrag“.
Weiterlesen auf: Stiftung Warentest