Riester-Rente: Zugriff der Bürokraten

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Riester-Rente: Zugriff der Bürokraten

Die Zulagen, die der Staat für die Riester-Rente spendiert, nimmt er in vielen Fällen einige Jahre später wieder weg. Dabei verstößt er auch schon mal gegen die eigenen Vorschriften. Die Zentrale Zulagen­stelle für Alters­vermögen (ZfA) darf die Zulagen bis zu vier Jahre rück­wirkend stornieren, wenn der Riester-Sparer nicht förderberechtigt war oder wenn etwa die Kinder­geldkasse die notwendigen Daten nicht über­mittelt hat. Sie kassiert das Geld aber auch dann wieder ein, wenn sie es gar nicht dürfte. In einem internen Vermerk des Bundes­finanz­ministeriums heißt es: „Die zentrale Stelle fordert in bestimmten Fällen trotz Ablauf der Fest­setzungs­frist Zulagen zurück und ‚zwingt‘ den Steuer­pflichtigen, den Fehler der Verwaltung im Rahmen des Fest­setzungs­verfahrens zu korrigieren.“ Allein für das Jahr 2005 habe die ZfA in 84 410 Fällen die Zulage erst nach Ablauf der Frist „neu berechnet und damit teil­weise zurück­gefordert“, so das Bundes­finanz­ministerium. Wer das fest­stellt, kann inner­halb eines Jahres bei seinem Riester-Anbieter reklamieren. Dazu stellt er einen „Fest­setzungs­antrag“.

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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