Altersvorsorge: Schwere Mängel bei Riester-Rückbuchungen
Die Stiftung Warentest hat schwere Mängel bei der Rückbuchung von Riester-Zulagen festgestellt. Demnach hält die zuständige Behörde ZfA die zulässige Frist von vier Jahren nicht ein. Der Sparer ist machtlos.
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