Privatpatienten als Goldgrube: Eine Hand röntgt die andere
Offiziell dürfen Ärzte keinen wirtschaftlichen Vorteil daraus ziehen, dass sie Patienten an bestimmte Kollegen weiterüberweisen. In der Praxis wird diese Vorschrift jedoch oft unterlaufen, wie ein Beispiel aus Freiburg zeigt. Die Ärztekammern sind weitgehend machtlos.
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